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Wärmebrückenberechnung

Gerne erstellen wir Ihnen eine Wärmebrückenberechnung für Ihren Neubau oder Bestandsimmobilie. Wärmebrücken entstehen an Bauteilanschlüssen der Gebäudehülle, hier stellt sich ein veränderter (meist erhöhter) Wärmedurchgang bezogen auf die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ein. Eine Beurteilung/Berechnung der Wärmebrücken ist für das Erreichen eines höheren Effizienzhausstandard daher meist unabdingbar.

Nach Erhalt der Architekten Detailzeichnungen zu den Bauteilanschlüssen, erstellen wir für Sie die Wärmebrückenberechnung nach der DIN 4108 Beiblatt 2. Es stehen dabei folgende Verfahren zur Verfügung.

Bildlicher Gleichwertigkeitsnachweis

  • Gleichwertigkeit über das konstruktive Prinzip

  • Gleichwertigkeit über den Wärmedurchlasswiderstand R der jeweiligen Schichten

Rechnerischer Gleichwertigkeitsnachweis

  • Gleichwertigkeit mittels Referenzwert einer Wärmebrückenberechnung

  • Gleichwertigkeit mittels Referenzwert aus Veröffentlichungen
     

Das Ergebnis der Berechnung ist der sogenannte Wärmebrückenzuschlag. Sind die Anforderungen an die berechneten Wärmebrücken (hier gilt das Gesamtergebnis) gem. der DIN 4108 Beiblatt 2, in den Kategorien A oder B erfüllt, so fällt der Zuschlag für die Effizienzhausberechnung um bis zu 70% günstiger aus als ohne genauen Nachweis. Der Wärmebrückennachweis entscheidet daher über das Gelingen eines gewünschten KfW Effizienzhausstandards.
 

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